مفهوم حماية الطفل والوقاية من المخاطر للمجلس الثقافي العربي Schutzkonzept

يهدف مفهوم الحماية لجمعية المجلس الثقافي العربي (Arabischer KulturRat e.V.) لعام 2026 إلى حماية الأطفال المشاركين في برامج دعم التعلم من أي شكل من أشكال العنف من خلال إجراءات وقائية وإرشادية صارمة. يتم تطبيق المفهوم بشكل إلزامي على جميع العاملين والمتطوعين ويشمل تحليل المخاطر، وقواعد سلوك واضحة، ومتطلبات صارمة

 

Schutzkonzept des Arabischer KulturRat e.V.

 für die Lernförderung

 

1. Ziel, Zweck und Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept dient der Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gefährdungen des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII. Es gilt verbindlich für alle Lehrkräfte, ehrenamtlich Tätigen, Honorarkräfte sowie für die Organe des Arabischer KulturRat e.V. Unser Ziel ist es, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexualisiert oder digital) zu schützen.

2. Organisationsform der Lernförderung

Die Lernförderung des Arabischer KulturRat e.V. findet ausschließlich in den Privathaushalten der Schülerinnen und Schüler statt. Da keine institutionelle Aufsicht vor Ort ist, wird diese Situation als besonderer Risikofaktor eingestuft. Diesem Risiko wird durch strikte Präventionsvorgaben (siehe Punkt 4) entgegengewirkt.

3. Risikoanalyse

Identifizierte Gefährdungspotenziale in unserem Arbeitsfeld sind:

Eins-zu-eins-Situationen: Unterricht in privaten Räumen ohne soziale Kontrolle.

Distanzlosigkeit: Vermischung von privatem und professionellem Kontakt.

Informationsdefizite: Eltern/Kinder wissen nicht, an wen sie sich bei Grenzüberschreitungen wenden können.

4. Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln

Um Risiken zu minimieren, gelten folgende Regeln:

Anwesenheitspflicht: Der Unterricht erfolgt nur, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine volljährige Vertrauensperson in der Wohnung anwesend ist.

Transparenz: Die Zimmertür bleibt während des Unterrichts grundsätzlich geöffnet (Open-Door-Policy).

Kontaktverbot: Private Treffen sowie Kommunikation über private Social-Media-Kanäle oder Messenger (z.B. WhatsApp) zwischen Lehrkraft und Kind sind untersagt.

Information: Eltern erhalten beim Erstkontakt ein Informationsblatt mit den Verhaltensregeln und Notfallkontakten.

5. Personalauswahl und Eignung

Der Verein stellt sicher, dass nur persönlich geeignete Personen mit Kindern arbeiten:

Erweitertes Führungszeugnis: Jede Lehrkraft muss vor Tätigkeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre neu geprüft.

Verpflichtungserklärung: Alle Mitarbeitenden unterschreiben den vereinseigenen Verhaltenskodex sowie die offizielle Verpflichtungserklärung der Stadt Düsseldorf.

6. Schulung und Sensibilisierung

Der Verein führt verpflichtende Schulungen für alle Lehrkräfte durch (mindestens einmal jährlich).

Inhalte: Grundlagen des Kinderschutzes, Nähe-Distanz-Regelungen, Erkennung von Warnsignalen.

Material: Wir orientieren uns an den Handreichungen des Deutschen Kinderschutzbundes und den Materialien des Jugendamtes Düsseldorf.

7. Verfahren bei Verdachtsfällen (Intervention)

Sollte ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufkommen, greift folgender Stufenplan:

Meldung: Sofortige Information an die interne Kinderschutzbeauftragte (siehe Punkt 9).

Dokumentation: Objektive Erfassung der Beobachtungen (keine Vermutungen).

Beratung: Einbezug einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) zur Gefährdungseinschätzung.

Kooperation: Gespräch mit den Eltern (sofern der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird).

Meldung an das Jugendamt: Bei erhärtetem Verdacht erfolgt die Meldung an das Jugendamt Düsseldorf.

8. Aufarbeitung und Qualitätssicherung

Jeder Vorfall oder Beinahe-Vorfall wird nachbereitet, um Schwachstellen im System zu identifizieren. Das Schutzkonzept wird jährlich auf seine Wirksamkeit geprüft und ggf. angepasst.

9. Ansprechpersonen und Beschwerdewege

Kinder, Eltern und Mitarbeitende können sich jederzeit an folgende Stellen wenden:

Interne Kinderschutzbeauftragte:Frau Monawar, Safaa Telefon: 017663850859 

Externe Hilfe in Düsseldorf (Anonym und kostenfrei): 

Kinderschutz-Zentrum Düsseldorf Telefon: +49 211 610193 

Jugendamt Düsseldorf (Notdienst) +49 211 8992114

10. Beschlussfassung

Dieses Schutzkonzept wurde am 19.12.2025 durch den Vorstand beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.